Energieausweis - was Sie wissen müssen!
- Thomas Rehmet
- 14. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. März

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im Immobilienbereich, das oft für Verwirrung sorgt. Ist er wirklich Pflicht? Welche Informationen liefert er? Und wie beantragt man ihn? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Fakten rund um den Energieausweis, seine Bedeutung, die anfallenden Kosten und den Beantragungsprozess.
1. Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Er ist vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten und dient dazu, den Energiebedarf und die Betriebskosten einer Immobilie einzuschätzen. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er spiegelt somit das Nutzerverhalten wider und kann bei stark variierendem Verbrauch weniger aussagekräftig sein.
Bedarfsausweis: Dieser berücksichtigt die baulichen Gegebenheiten und berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er bietet eine objektive Bewertung der energetischen Qualität der Immobilie.
2. Ist der Energieausweis Pflicht?
In den meisten Fällen ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und ihrer Nachfolge, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), müssen Eigentümer potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Ausnahmen:
Denkmalschutz-Immobilien
Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
3. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher wird benötigt?
Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis hängt von bestimmten Kriterien ab:
Verbrauchsausweis: Dieser ist zulässig für Wohngebäude, die mindestens fünf Wohneinheiten haben oder nach dem 1. November 1977 errichtet oder modernisiert wurden. Er ist kostengünstiger und weniger aufwendig in der Erstellung.
Bedarfsausweis: Dieser ist verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden. Er bietet eine detaillierte Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes.
Für Neubauten ist stets ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachmann zu konsultieren, um den passenden Ausweis für Ihre Immobilie zu bestimmen.
4. Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen:
Architekten und Ingenieure: Mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Handwerksmeister und Techniker: Zum Beispiel Schornsteinfeger/innen, die eine zusätzliche Qualifikation im Bereich Energieberatung erworben haben.
Energieberater: Mit spezifischer Weiterbildung und Zertifizierung im Bereich der Gebäudeenergieberatung.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass der ausgewählte Fachmann die notwendigen Qualifikationen besitzt, um einen rechtlich anerkannten Energieausweis auszustellen.
5. Wie beantragt man einen Energieausweis?
Ein Energieausweis kann von zertifizierten Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren erstellt werden. Der Ablauf umfasst:
Kontaktaufnahme: Finden Sie einen qualifizierten Anbieter.
Datenbereitstellung: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zur Immobilie bereit, z. B. Baupläne und Angaben zur Heizanlage.
Vor-Ort-Termin (bei Bedarfsausweis): Der Energieberater prüft die Immobilie vor Ort.
Erstellung: Der Energieausweis wird erstellt und Ihnen zugestellt.
6. Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises:
Verbrauchsausweis: Ca. 50 € bis 100 €
Bedarfsausweis: Ca. 300 € bis 500 €
Der Bedarfsausweis ist teurer, da er eine detaillierte Analyse erfordert.
7. Warum ist der Energieausweis wichtig?
Rechtliche Sicherheit: Eigentümer vermeiden Bußgelder, indem sie die gesetzliche Pflicht erfüllen.
Transparenz: Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten wichtige Informationen zur Energieeffizienz.
Wertsteigerung: Immobilien mit guter Energieeffizienz sind oft attraktiver und lassen sich schneller verkaufen.
Fazit
Der Energieausweis ist mehr als nur ein Pflichtdokument – er bietet wertvolle Informationen für Eigentümer, Käufer und Mieter. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Nutzung der Informationen können Sie Ihre Immobilie effizienter vermarkten.
Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf oder -verkauf? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Erstellung des Energieausweises, und beraten Sie gerne!
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